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Kaminanschluss
Werden Feuerungsanlagen an den Schornstein angeschlossen, kann es erforderlich sein, dass Rauchrohre durch die Wand geführt werden müssen. Bei einer Wanddurchführung muss darauf geachtet werden, dass alle Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Es ist nicht möglich, ohne eine zugelassene Bauweise Abgasrohre von Kamin oder Ofen durch eine Wand zu leiten. Zu diesem Zweck eignen sich Wanddurchführungen, die aus Silikatplatten gefertigt werden. Diese Platten sind feuerfest. Sie sind stabil miteinander verknüpft und erfüllen die Brandschutzverordnungen.
Die Verarbeitung dieser speziellen Brandschutzplatten ist aufgrund ihrer leichten Bauweise sehr einfach und diese Platen können ohne großen Aufwand in Leichtbauwände eingefügt werden. Wanddurchführungen sind auch in Glasfaserdämmstoffen erhältlich. Die wärmeschutzisolierten Materialien ermöglichen einen besonders kompakten Einbau. Man kann auf diese Weise wertvollen Platz sparen, da der Abstand zu brennbaren Bauteilen auf bis zu 8 Zentimeter reduziert werden kann. Auf diese Weise kann das Entfernen tragende brennbarer Bauteile häufig vermieden werden.

Eine vorgefertigte Wanddurchführung für Kaminrohre und Rauchrohre eignet sich hervorragend für den nachträglichen Einbau. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Kamin oder ein Kaminofen nachträglich in ein Haus eingebaut wurde, die Rohre aber noch an den bestehenden Schornstein angeschlossen werden müssen. Die Elemente der Wanddurchführung sind in Trockenbauweise gefertigt und können daher mit wenigen Handgriffen eingepasst werden. Direkt nach dem Einbau können die Wanddurchführungen genutzt und die Rauchrohre durchgeleitet werden. Man kann die Brandschutzplatten ebenfalls sofort tapezieren, anstreichen oder verputzen. Für den Anwender bedeutet dies neben der Kostenersparnis auch eine Zeitersparnis, wenn man den Einbau einer Wanddurchführung mit den sonst üblichen Methoden zur Durchleitung von Rauchrohren durch Wände vergleicht. Darüber hinaus ist eine vorgefertigte Durchführung für Rohre sicher und erfüllt die Brandschutzbestimmungen. Im Fachhandel sind Wanddurchführungen für verschiedenen Rohrdurchmesser erhältlich. Üblich sind Längenmaße von 120, 240 und 360 Millimetern. Allerdings kann eine Wanddurchführung auch sehr leicht gekürzt werden.
Wanddurchführungen sind durch die Bauaufsicht geprüft und zugelassen. Man kann diese Zulassung über die angegebene Zulassungsnummer verifizieren. Wenn die Wanddurchführung korrekt installiert wurde, steht einer Zulassung durch den Schornsteinfeger nichts mehr im Wege. Immer wenn Rauchrohre oder Kaminrohre durch eine Wand geleitet werden müssen, ist eine Wanddurchführung, ob aus Silikatplatten oder Glasfaserdämmstoffen eine sinnvolle Alternative. Der Einbau kann schnell und unkompliziert erfolgen. Zugleich spart man Zeit und Kosten, während hinsichtlich der Betriebssicherheit keine Abstriche zu machen sind.