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 Kommentar vom 26.12.2009 18:08 Uhr, von Nerb Kommentar bearbeiten
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Ich soll bei der Regulierung eines Bauschadens alsBauherr und Kläger auf mehr als 30 000 Euro sitzenbleiben. Das Gericht schlug einen Vergleich vor, bei dem die Schätzung des Gerichtlich bestellten Gutachters den Ausschlag für diese Entscheidung gab. Tatsächlich bestehende Sanierungsrechnungen wurden nicht einmal erwähnt. Gibt es hier eine Chance?




 Kommentar vom 27.12.2009 13:44 Uhr, von Michael Kommentar bearbeiten
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Hallo Nerb

Können Sie vieleicht erleutern , um welche Art Schaden es sich handelt? Wie und durch wen ist welcher Schaden entstanden? Tragen Sie vieleicht eine Mitschuld? Das Problem auf dem Bau , dass das mit der Schuldzuweisung sehr Umfangrerich ist. Es wäre also sehr hilfreich wenn Sie noch ein paar mehr Informationen hätten.

lg
Michael




 Kommentar vom 02.03.2010 01:29 Uhr, von ReiMa-Baudienstleistungen Kommentar bearbeiten
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Michael einen sehr guten Beitrag geleistet.

Vervollständigen Sie Ihre Angaben, dann kann man sicherlich etwas zu dem Thema sagen.

Generell sollten Sie das Gutachten hinsichtlich der Verlässlichkeit der Aussagen des Sachverständigen prüfen lassen.

Wenn die Aussagen des Sachverständigen zutreffend sind, werden Sie sich auf den Vergleich einlassen müssen, wenn nicht, ergeben sich sicherlich andere Möglichkeiten.

Das Gericht leitet nur die sich streitenden Parteien, mehr nicht.

Wenn Sie also keinerlei Einwände bringen, dann wird der nicht gebrachte Einwand auch nicht vom Gericht bzw. vom Richter angeleitet.

ReiMa-Baudienstleistungen





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