Bauüberwachung, Baubegleitung, Bauleiter

Oft hängt der Erfolg eine Bauprojektes vom entsprechenden Baubetreuer bzw. Bauleiter ab. Optimalerweise sollte dieser nicht Angesteller des Bauträgers (oder der Hausbaufirma) sein, damit Kontrollen zu Bauarbeiten unvoreingenommen stattfinden können.

Beim Bau eines Hauses sind viele Ausführende mit sehr anspruchsvollen Aufgaben beteiligt. Sie alle haben aber ein gemeinsames Ziel, nämlich das Bauwerk im Rahmen der Kosten und der Termine und unter Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitserfordernisse fertig zu stellen.

Dabei stellen Auftraggeber, Auftragnehmer und Baubehörde je einen Bauleiter und üben verschiedene überwachungsfunktionen aus. Hier differieren die Ziele der einzelnen Beteiligten durchaus.

Der Bauherr hat in erster Linie die Nutzung des zu erstellenden Gebäudes im Auge, Architekt und Fachingenieure suchen die funktionsgerechte Lösung in guter gestalterischer Qualität und für die bauausführenden Firmen stehen die rationelle Bauausführung und der optimale Einsatz von Mitarbeitern, Material und Gerät klar im Vordergrund.

Die Bauaufsichtsbehörden wiederum wachen bei den Bauvorhaben darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und alle auf dieser Basis gemachten Auflagen bei der Ausführung dieses Bauprojekts eingehalten werden.

Fehler beim Bauen

Durch "Pfusch am Bau", der nicht nur bei der Ausführung der Arbeiten, sondern sehr häufig schon in Planungsfehlern seine Ursache hat, wird sehr viel Geld vernichtet. Da geht es einerseits um den direkten Schaden, aber auch um die hohen Kosten für die häufig folgende gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung der Haftungsfragen.

Typische Planungsfehler, die häufig bei der Bauüberwachung nicht erkannt werden, sind fehlende oder nicht ausreichende Ausführungspläne bis hin zur Verlagerung der Detailklärungen zum entsprechenden Handwerker und auch eine zu nachlässige Bauüberwachung.

Bauüberwachung durch unabhängige Sachverständige

Immer häufiger werden deshalb mit der Bauüberwachung unabhängige Sachverständige (Architekten oder Fachingenieure) beauftragt. Das Honorar für die überwachung des Baus eines Einfamilienhaus mit bis zu 10 Ortsterminen zu den entsprechenden Abnahmen und Zwischenabnahmen und zur Schlussabnahme liegt bei ungefähr 1-2 % der Bausumme des Hauses. Wenn man bedenkt, wie viele direkte und indirekte (Rechts-) Kosten dadurch eingespart werden können, ist das eine interessante Lösung für eine effiziente Bauüberwachung.

Sollten dabei Baumängel festgestellt werden, die zusätzliche Kosten verursachen, können diese nach ihrer Verursachung auf die haftende Firma umgelegt werden.

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