DIN-Normen, die beim Hochbau Anwendung finden, gibt es viele. Sie wurden aufgestellt für eine Vielzahl verwendeter Materialien wie Mauerwerk, Beton, Kalk, Zement, Gips, Estrich, Steine und Platten, Dachziegel, Abdichtungen und Dämmstoffe, Regenfallleitungen, Putz, Farben und Lacke, Zählerplätze und elektrische Anlagen sowie Böden, Heizung, Installation und Lüftung. Bauleistungen, Statik, Wärme- und Schaltschutz sowie das Brandverhalten fallen ebenso darunter.
Dies ist allerdings nur ein Auszug ohne Anspruch auf Vollzähligkeit, denn es gibt noch wesentlich mehr Normen, die beim Bau angewendet werden können.
Trotz aller bestehenden DIN-Normen ist jedoch für den Bauherren nicht ausreichend gewährleistet, dass Materialien und Bauleistung in einwandfreiem Zustand sind, denn die DIN-Normen entsprechen zum Teil nicht dem aktuellen technischen Stand. Sie sind überaltet. Das bedeutet, dass Mängel am Bau möglich sind, obwohl nach DIN-Norm gearbeitet wurde und die Materialien den vorgegebenen Normen entsprechen. Das OLG Dresden (AZ: 9 U 1430/08) hat dies in einem aktuellen Urteil festgelegt. Der Rechtsexperte Christoph Flechtner erklärte, dass das Vorliegen eines Baumangels nur nach dem aktuellen Stand der Technik entschieden werden kann. Das bedeutet, dass alle neuen Erkenntnisse und als korrekt eingestufte Erfahrungen mit einfließen müssen.
Wichtig und empfehlenswert ist es deshalb für alle Bauherren, die keinen Architekten zur Bauüberwachung beauftragt haben, doch zumindest einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der die einzelnen Bauphasen kontrolliert. Bei der jeweiligen Abnahme ist seine Anwesenheit als dringlich einzustufen, damit Mängel sofort schriftlich festgehalten werden und ein Gewährleistungsanspruch besteht. Für seine Arbeit wird er ca. 1,5 % der Bausumme in Rechnung stellen. Wer meint, dass das zu viel Geld ist, sollte sich vor Augen halten, wie hoch die finanziellen Folgen bei einem Baupfusch sein können.