Schadensanalyse und Sanierungsmöglichkeiten

Schadensanalyse an Gebäuden

In vielen Fällen ist eine Schadensanalyse an Gebäuden notwendig. Insbesondere dann, wenn eine Sanierung des Gebäudes vorgenommen werden soll oder aber auch, wenn es zu Streitfällen mit dem Vermieter oder mit dem Verkäufer einer Immobilie gekommen ist, da scheinbar Baumängel vorliegen und im Miet- oder Kaufpreise keine entsprechende Wertminderung berücksichtigt wurde.

Feuchtigkeitsschäden an der Außenwand.

Eine Schadensanalyse an Gebäuden kann durch speziell geschulte Facharbeiter und Sachverständige erfolgen. Diese können das jeweilige Gebäude auf etwaige Schäden untersuchen und eine Auflistung der Mängel erstellen. Bei der Schadensanalyse an Gebäuden können nicht nur Bau- oder Planungsmängel berücksichtigt werden.

Vor allem bei älteren Gebäuden ist es auch wichtig, eine biologische überprüfung der Baustruktur durchzuführen, um auch Schäden, die im Laufe der Zeit durch die natürlichen Einflüsse entstanden sind, festzustellen.

Im Rahmen der Schadensanalyse können auch Beweise gesichert werden, aber auch Vorschläge und Kostenaufstellungen für die Maßnahmen zur Behebung der Schäden gemacht werden. Somit erhält der Bauherr einen guten Überblick über die Schäden und die damit verbundenen Kosten.

Sanierungsmöglichkeiten & Sanierungstipps bei Bauschäden & fachgerechte Sanierung

Wenn bei einem Gebäude bereits Bauschäden aufgetreten sind und diese beseitigt werden sollen, dann ist es in jedem Fall empfehlenswert, Fachleute mit der Sanierung bzw. der Behebung der Bauschäden zu beauftragen.

Andererseits kann es schnell passieren, dass man wichtige Schritte bei der Sanierung übersieht und nicht vornimmt, wenn die Sanierung in Eigenregie durchgeführt wird. In diesem Fall kann es vorkommen, dass der Schaden nach kurzer Zeit erneut auftritt und man erst recht einen Fachmann beauftragen muss.

Möchte man die fachgerechte Sanierung der Bauschäden dennoch selbst vornehmen, so sollte man dieses Vorhaben in keinem Fall überstürzen und in jedem Fall im Vorfeld bereits umfangreiche Informationen zur Sanierung des individuellen Falles in Erfahrung bringen.

Sanierungsmöglichkeiten und Sanierungstipps kann man sich nicht selten auch in Internetforen holen. Hierbei kann man auch die Möglichkeit nutzen, mit Personen in Kontakt zu treten, die einen ähnlichen Fall bereits selbst hatten und somit bereits Erfahrung in der Sanierung besitzen.

Sanierung von Bauschäden; Rechte des Bauherren

Wenn bei einem Gebäude Bauschäden festgestellt werden, so hat der Bauherr in jedem Fall das Recht, die Mängel zu rügen und sich an der Baufirma schadlos zu halten.

Dabei ist es wichtig, die Formvorschriften zu beachten, da die Mängelrüge schriftlich erfolgen muss. Der Bauherr hat das Recht, dem Bauunternehmen eine angemessene Nachfrist für die Sanierung und die Nachbesserung der Bauschäden zu setzen. Sollte das Bauunternehmen der Nachbesserung nicht nachkommen, so kann der Bauherr, nachdem er die Firma gemahnt hat und ausreichend Zeit zur Nachbesserung verstrichen ist, die Sanierung selbst vornehmen bzw. an eine andere Baufirma übergeben und die Kosten dafür dem Bauunternehmen, das die Bauschäden verursacht hat, in Rechnung stellen.

Gerade bei größeren Bauschäden, die hohe Kosten für die Sanierung verursachen, ist es empfehlenswert, von Anfang an auch einen Rechtsanwalt mit ins Vertrauen zu ziehen, um keine Fristen zu versäumen und auch alle Formvorschriften einzuhalten, damit man die Kosten für die Sanierung auch tatsächlich ersetzt bekommt.

Der kostenlose Hausbauratgeber
© oak media GmbH