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Anonym
Hinzugefügt in 10:24 am 24.11.2009
Follgender Fall: Wir haben vor ein paar Tagen vom bekannten roten Stromversorger EOFF einen Besuch bekommen. Dort wurde uns mitgeteilt, das wir angeblich seit Einzug (vor 1,5 Jahren) kein Erdgas für die Heizung bezahlt haben.

Wir haben damals ganz sicher die Anmeldung hingeschickt, können dies aber nicht nachweisen.

Kann sich jemand vorstellen, ob das ünerhaupt in Ordnung ist. Das Haus war damals ein Neubau und wir wohnen zur Miete, d.h. der Vermieter müsste die Gas-Heizung angemedet haben.

Oder können wir evtl. EOFF um einen Kulanzabschlag bitten? Hat das schon mal jemand gemacht?? Müssen wir das überhaupt nachweisen?

Für jeden Tipp dankbar.
T. Rehn
Hinzugefügt in 20:10 am 27.11.2009
Ich würde vorab kurz über die Rechtschutzversicherung mal eine Anfrage stellen, wie die das sehen. Sollte keine Rechtsschutzvers. verfügbar sein, dann einfach für 3,-EUR irgendeine Rechtsanwaltshotline anrufen. Wenn Sie sich vorher Ihre Frage genau notieren und schnell zum Punkt kommen, dann könnten Sie für die Erstberatung durchaus mit 5-10 EUR auskommen.

Hier z.B.:
=> http://www.energieportal24.de/rechtsberatung_telefon.php
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